Häufig gestellte Fragen
Was ist KOMPASS?
Die KOMPASS Förderung ist ein spezielles Förderprogramm für Solo-Selbstständige, die sich gezielt weiterbilden und ihre Selbstständigkeit zukunftssicher gestalten möchten. Das Programm unterstützt Sie mit einer finanziellen Förderung von bis zu 90 % der Kosten – maximal 4.500 € netto pro Jahr. Ob Digitalisierung, Marketing oder Fachkenntnisse: Mit KOMPASS können Sie Ihre Expertise ausbauen und sich langfristig am Markt behaupten.
Wer kann die KOMPASS-Förderung erhalten?
Die KOMPASS-Förderung erhalten Solo-Selbständige und Freiberufler, die:
- ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben
- mindestens 51% ihrer Einnahmen selbstständig erzielen
- ihre Qualifikation durch Weiterbildung zukunftssicher gestalten wollen
Wie hoch ist die KOMPASS-Förderung?
Die KOMPASS-Förderung übernimmt bis zu 90% Deiner Weiterbildungskosten – maximal 4.500 € pro Jahr. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10% zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur übernommen, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist – dies betrifft insbesondere Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen.
Was wird gefördert?
Präsenz- als auch Online-Kurse werden gefördert. Nicht förderfähig sind zusätzliche Kosten für Kursmaterialien, Reisekosten oder andere Nebenkosten.
Wie erhalte ich die KOMPASS-Förderung?
Kontaktaufnahme – Melde Dich online oder telefonisch bei Deiner frei wählbaren Anlaufstelle
Erstberatung – Wir prüfen gemeinsam Deinen individuellen Förderbedarf
Förderzusage – Du erhaltest Deinen Qualifizierungsscheck (6 Monate gültig)
Kursstart – Beginne Deine Weiterbildung bei Bildung Next Level nach Erhalt der Förderzusage
Durchführung – Absolviere Deinen Kurs innerhalb von maximal 6 Monaten
Auszahlung – Stelle den Erstattungsantrag im Z-EU-S-Portal – die Auszahlung erfolgt innerhalb von 4-12 Wochen
Welche Unterlagen benötige ich für die KOMPASS-Förderung?
Nachweis Deiner Selbstständigkeit:
- Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis
- Aktueller Steuerbescheid oder Steuernummer
- Nachweis über Deine Einkünfte (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Für die Weiterbildung:
- Angebot des Bildungsträgers
- Nachweis über Inhalt und Dauer des Kurses
Nach Kursende:
- Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
- Original-Rechnung des Bildungsträgers
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- Abschlussbestätigung
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sollte Dein Antrag nicht bewilligt werden, entstehen Dir keine Kosten. Wir beraten Dich gerne zu alternativen Fördermöglichkeiten.
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
In der Regel erhalten wir innerhalb von 2-4 Wochen eine Rückmeldung von der Anlaufstelle.
Gibt es eine Liste der Anlaufstellen?
Ja – hier findest Du die aktuelle Übersicht der offiziellen Anlaufstellen (Stand 2025):
www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf
Kann ich die Förderung auch für Online-Kurse nutzen?
Ja, absolut! Alle unsere Kurse bei Bildung Next Level werden online durchgeführt und sind vollständig zertifiziert.
Was passiert, wenn ich den Kurs abbreche?
Bei einem Abbruch der Weiterbildung kann leider keine Förderung erfolgen. Ein "Teilerfolg" wird nicht anteilig bezuschusst.
In besonderen Ausnahmefällen – wie beispielsweise medizinisch begründeten Abbrüchen – kann eine Klärung mit Deiner Anlaufstelle oder der DRV Knappschaft-Bahn-See erfolgen. Bitte beachten: Es besteht hierbei kein automatischer Anspruch auf Förderung.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die KOMPASS-Förderung?
Nein. Die KOMPASS-Förderung ist ein freiwilliges Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Bewilligung liegt im Ermessen der jeweiligen Anlaufstelle, die jeden Antrag individuell prüft – unter anderem nach Kriterien wie wirtschaftlichem Nutzen und der Passgenauigkeit der beantragten Weiterbildung für Dein Tätigkeitsfeld.
Kann ich einen KOMPASS-Kurs buchen, bevor ich eine Zusage habe?
Nein. Bitte buche erst nach Erhalt des Qualifizierungsschecks. Eine Buchung des Kurses vor der Förderzusage führt zum Ausschluss von der Förderung.
Was passiert, wenn ich während des Kurses Urlaub habe?
Grundsätzlich gilt: Die KOMPASS-Förderung setzt eine kontinuierliche Teilnahme voraus. Bei Urlaub oder Abwesenheit gibt es folgende Regelungen:
Bei geplantem Urlaub:
- Melde Deine Abwesenheit frühzeitig beim Bildungsträger an
- Kläre mit der Anlaufstelle, ob eine Unterbrechung möglich ist
- In der Regel müssen verpasste Unterrichtseinheiten nachgeholt werden
Wichtig:
- Längere Unterbrechungen können die Förderung gefährden
- Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Förderung ganz entfallen
- Bei Krankheit ist ein Attest erforderlich